Über Uns

Die REIMEX GmbH umfasst die Planung und Durchführung aller Arbeiten in den Bereichen Reinigungen, Umzüge, Räumungen, Immobilien sowie der Facility Services.

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Forelstrasse 38, Ostermundigen, Schweiz

+41 31 537 19 99

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB REIMEX GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01. Januar 2021

  • 1 Geltung

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen REIMEX GmbH als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber.

  • 2 Ausführung

Die auszuführenden Reinigungsarbeiten für leerstehende Wohnungen oder EFH (d.h. Möbeln, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören werden durch REIMEX GmbH nicht gereinigt und/oder verschoben) werden vertraglich zwischen dem Kunden und Regenbogen Reinigung By G. Uzun festgelegt. Regenbogen Reinigung By G. Uzun verpflichten sich für getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.

  • 3 Preise & Preisbasis

Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen den Kunden und REIMEX GmbH festgelegt. REIMEX GmbH wird gemäss akzeptierter Offerte mit der Ausführung des Auftrags beauftragt. Es werden nur Dienstleistungen gemäss Offerte ausgeführt. REIMEX GmbH behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale in folgenden Fällen zu verlangen:

1.) Nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen usw.

2.) Raucherwohnung, übermässige Klebereste, extreme Verschmutzung durch Haustiere usw., zu offerieren. 3.) Starke Verschmutzungen in der Küche, Badezimmer, Fenster und Storen, usw.

Bei stärkeren Verschmutzungen muss eine Anzahlung in Höhe von 50% vom offerierten Preis zzgl. Zusatzpauschale als Garantie vor Reinigungsbeginn in bar gegen Quittung an das Reinigungspersonal vor Ort geleistet werden. Falls dies nicht der Fall ist, der Kunde nicht auffindbar ist oder sich nicht meldet, wird der Auftrag seitens REIMEX GmbH abgelehnt. Jegliche Verpflichtungen und Haftungen werden von REIMEX GmbH abgelehnt.

  • 4 Spezielle Bedingungen/ Dienstleistungen
  • 4.1 Füllen von Dübel-Löchern

Die Dübel-Löcher-Füllung kann als Auftrag an REIMEX GmbH gegeben werden. REIMEX GmbH wird jedoch am Reinigungstag entscheiden können, ob die Löcher gefüllt oder ausgebessert werden können oder nicht. In der Regel füllt REIMEX GmbH 5-20 Dübel-Löcher pro Mietobjekt. Falls es mehr als 20 Dübel-Löcher sind, empfiehlt REIMEX GmbH eine Malerfirma zu organisieren und ist nicht verpflichtet, den Auftrag für die Dübel-Löcher-Füllung zu übernehmen.

Falls REIMEX GmbH mit dem Füllen der Dübel-Löcher beauftragt wurde, lehnt REIMEX GmbH jegliche Farbunterschiede oder Unebenheiten bei den Wänden ab.

Die Löcher werden nach bestem Gewissen und so gut wie möglich gefüllt und ausgebessert, welches keine Garantie für einen allfälligen Neuanstrich ist.

Kosten von aufgebotenen Malern oder Malerarbeiten seitens der Verwaltung, Vermietung oder Mieter, werden von REIMEX GmbH ausdrücklich abgelehnt und nicht übernommen.

  • 4.2 Entsorgung

REIMEX GmbH ist nicht verpflichtet, Müll oder Abfall aus den zu reinigenden Objekten zu entsorgen.

Die Entsorgung kann zusätzlich gebucht werden, jedoch nur im Voraus mit Angaben von den zu entsorgenden Objekten.

  • 4.3 Stärker verschmutzte Objekte/Mitteilung an die Verwaltung oder Vermietung

REIMEX GmbH behält sich das Recht vor, bei starken Verschmutzungen die zuständige Verwaltung oder Vermietung mittels dazugehörigen Bildern über den Zustand vom Objekt vorgängig zu informieren.

  • 5 Zahlungskonditionen

Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart, am selben Tag, nach Beenden der Reinigungsarbeiten vom Kunden an REIMEX GmbH gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in BAR zu entrichten.

WICHTIG!

Bei Nichtbezahlung gemäss Abmachung, behält sich REIMEX GmbH vor, für die Rechnungsstellung und den Mehraufwand eine Zusatzgebühr zu verrechnen. Mindestens CHF 50.– zzgl. 7.7% MwSt.

Ebenfalls behält sich REIMEX GmbH vor bis zur Begleichung der Zahlung einen Schlüssel als Absicherung für die Zahlung zu behalten. Jegliche Mehrkosten für den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder dem Kunden, werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.

Bei Vorauszahlungen, welche nicht vor Reinigungsbeginn an REIMEX GmbH entrichtet worden sind (Barzahlung oder per Bank), behält sich REIMEX GmbH vor, den Auftrag abzulehnen und nicht auszuführen oder erst nach Zahlungseingang auszuführen.

  • 6 Versicherungsschutz/Haftung

Alle Mitarbeiter sind AHV-, IV-, BU- & NBU-versichert & registriert bei der AHV/SVA. Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von REIMEX GmbH gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden). Die Haftung für direkte oder unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag von CHF 500.– und für indirekte oder mittelbare Schäden wird hiermit ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Für deren Deckungsumfang sind die Versicherungsbedingungen der betreffenden Versicherungsgesellschaft massgebend.

  • 7 Kündigungsfrist

Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenem Postweg erfolgen an folgende Adresse:

REIMEX GmbH

Herr F. Uzun

Forelstrasse 38,

3072 Ostermundigen

Eine schriftliche Kündigung von:

Mehr & bis drei (3) Wochen (fünfzehn Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von CHF 90.– inkl. 7.7% MwSt. veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

Zehn (10) bis vierzehn (14) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 20% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

Vier (4) bis neun (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 30% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

Drei (3) bis null (0) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 80% des schriftlich vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

  • 8 Vertrags auflösung von seitens REIMEX GmbH

REIMEX GmbH behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, usw.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen, Küche, Badezimmer oder z.B. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und Auftragsverlust wird in Rechnung gestellt, welche innert 10 Tagen zur Begleichung fällig ist.

  • 9 Reklamationen

Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung finden, so wird diese umgehend von uns durchgeführt – selbstverständlich kostenlos!

Reklamationen müssen sofort nach der Reinigung oder nach der Wohnungsübergabe mittels Protokoll von der Verwaltung oder dem Mieter der REIMEX GmbH mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

  • 10 Abgabegarantie

Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich REIMEX GmbH in jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung. Sauberkeit ist ein relatives Empfinden. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat Regenbogen Reinigung By G. Uzun das Recht, den Reinigungsverband als unabhängige Instanz zur Begutachtung aufzubieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Auftraggeber.

  • 11 Zustimmung zu den AGB

Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • 12 Datenschutz

Daten, die REIMEX GmbH zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschliesslich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt.

Persönliche Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.

  • 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Der Gerichtsstand für sämtliche, zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis sich ergebende Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.